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KUNTERBUNT

Second Hand für Kinderkleidung

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Für Beschädigung, Diebstahl und Einbruchdiebstahl übernehmen wir keine Haftung.

  1. Kunterbunt vermittelt den Verkauf gebrauchter Kleidung in fremdem Namen. Hierbei wird eine Verkaufsprovision von 50% erhoben oder nach Provisionsabsprachen.
  2. Die Kommisionsware muss modisch und in einwandfreiem Zustand – gereinigt oder gewaschen und gebügelt – angeliefert werden. Kunterbunt behält sich vor ungeeignete Ware abzulehnen.
  3. Die Kommisionsware wird ab dem Eingang zwei Monate von Kunterbunt zum Verkauf angeboten.
  4. Die Ware muss spätestens bis zum vereinbarten Abholtermin ausgelöst werden. Ansonsten erlischt der Eigentumsanspruch und Kunterbunt ist berechtigt, die Ware einem karitativen Verein unentgeltlich zu überlassen oder anderweitig darüber zu verfügen.
  5. Der Erlös verkaufter Ware wird für sechs Monate nach Einlieferungstermin zur Abholung bereitgehalten. Danach erlischt der Anspuch auf den Verkaufserlös.
  6. Bei der Warenannahme wird zwischen Verkäufer und Kunterbunt der Verkaufspreis festgelegt. Der Verkaufspreis darf ohne Rücksprache und Genehmigung des Auftraggebers bis zu 30% reduziert werden..

Kunterbunt, der Second-Hand-Laden für Kinderkleidung,
Basilikastraße 16, 55411 Bingen

Inhaberin : Ellen Bappert